Als Heilpraktikerin für Psychotherapie ist es mir nicht möglich mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Somit sind die Kosten für die Behandlung von Ihnen privat zu tragen und nach jeder Sitzung in der Praxis in Bar oder per ElectronicCash zu begleichen.
Einige Zusatzversicherungen und Privatkassen übernehmen teilweise oder ganz die Behandlungskosten von Heilpraktikerleistungen. Bitte schauen Sie
vorab in Ihren Versicherungsunterlagen nach oder befragen Sie Ihren Kundenbetreuer dazu.
Für eine Heilpraktikerbehandlung entfällt die Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 14 UStG.
Auf Coaching-Sitzungen und Trauerreden fallen 19% Umsatzsteuer.
Honorare für Psychotherapie nach dem
Heilpraktikergesetz und Hypnose
Honorare für Coaching
Honorar für Trauerreden
Kostenübernahmeverfahren für gesetzlich und privat Versicherte
Am 13.12.2016 hat der Senat des Bundessozialgerichts durch ein Urteil (Az: B1KR 4/16 R) die Klage einer Versicherten auf Kostenübernahme abgewesen. Laut Bundessozialgericht haben gesetzlich Krankenversicherte keinen Anspruch auf psychotherapeutische Behandlung durch nicht approbierte Psychotherapeuten (Heilpraktiker für Psychotherapie).
Ein Anspruch auf Kostenerstattung von psychotherapeutischen Heilpraktikerleistungen kann sich nur ausnahmsweise - also im absoluten Notfall ergeben. Anspruchsgrundlage ist dann §13 abs. 3 SGB V.
Versicherte haben nur die Möglichkeit, die Kosten von Heilpraktikerleistungen ganz oder teilweise erstattet zu bekommen, wenn diese als freiwillige Satzungsleistung ihrer Krankenkasse angeboten wird oder eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung ageschlossen wurde.